Tag: 14. April 2015
Nachhilfe aus dem Bildungspaket auch ohne Versetzungsgefährdung
Seit bald vier Jahren gibt es nun das Bildungs- und Teilhabe Paket (BuT). In der Zeit hat die ILA vielen Schülerinnen und Schülern zu besseren Noten verholfen. Und damit zu besseren Perspektiven für Ausbildung, Studium und Beruf. Nach dem Abbau bürokratischer Hürden erhalten die Anspruchsberechtigten jetzt meistens auch die Lernförderung unkomplizierter. Dennoch halten sich selbst bei einigen zuständigen Stellen hartnäckig falsche Vermutungen. Zum Beispiel:
- Staatlich finanzierte Nachhilfe gibt es nur, wenn die Versetzung gefährdet ist.
- Die Dauer, der Umfang und die finanzielle Höhe der Förderung sind begrenzt.
Das Braunschweiger Sozialgericht hat im August 2013 entschieden, dass eine Finanzierung des Nachhilfeunterrichts auch dann möglich sein muss, wenn die Versetzung nicht akut gefährdet ist. Durch die außerschulische Förderung erlange der Schüler die Bildung, die er für seinen künftigen Berufsweg benötige. Außer der Versetzung müsse auch die Erreichung eines höheren Lernniveaus gefördert werden, das der Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der weiteren Entwicklung im Beruf dient.
Prinzipiell muss die Leistungsstelle Nachhilfe im Bedarfsfall auch dauerhaft bewilligen. Das hat das Sozialgericht Dortmund im Dezember 2013 entschieden. Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte zuvor die Nachhilfe für eine Schülerin pauschal auf zwei Monate begrenzt. Dies wurde in dem Fall für unzulässig erklärt.
Die Nachhilfe endet nicht automatisch
Und schließlich hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im März 2013 festgestellt, dass ein Jobcenter Nachhilfe auch nach über einem halben Jahr Förderung weiter bezahlen muss, wenn der Bedarf gegeben ist. Im konkreten Fall hatte ein Junge bereits 4 Monate lang Deutsch- und 7 Monate lang Mathe-Nachhilfe gehabt. Eine Verlängerung und eine Hinzunahme von Englisch verweigerte das Job-Center. Zu Unrecht, wie das Urteil zeigt.
Um den zuständigen Job-Centern und Kommunen Rechtssicherheit zu geben, hat das Bundesministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Sommer 2013 eine Arbeitshilfe „Bildungs- und Teilhabepaket“ veröffentlicht. Darin heißt es zusammenfassend:
Auch Schülerinnen und Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, sollen Zugang zur Lernförderung erhalten. Damit fallen die bisherigen Einschränkungen bei Gesamtschulen, Förderschulen, Schuleingangsphase usw. weg. Zudem wird auch die Erreichung eines höheren Lernniveaus gefördert, das der Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt, der weiteren Entwicklung im Beruf und damit der Fähigkeit dient, später den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können. Voraussetzung für eine solche Lernförderung ist es, dass das Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele gefährdet ist. Hierzu gehören
- die Versetzung in die nächste Klassenstufe
- in Abschlussklassen weiterführender Schulen das Erreichen des Schulabschlusses
- die Erreichung eines höheren Leistungsniveaus (auch bei formal nicht vorliegender
Versetzungsgefährdung, z.B. in Gesamtschulen bzw. zur Erreichung des qualifizierenden
Hauptschulabschlusses) - die Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt.
Erstattet werden die tatsächlichen angemessenen Kosten. Diese können sich je nach Anbieter bzw. je nach der Qualifikation der die Lernförderung durchführenden Person unterscheiden. Konkrete Aussagen zur Höhe der zu bewilligenden Lernförderung sind daher auch weiterhin nicht möglich. Die Bewilligung ist vielmehr ggf. an der Ortsüblichkeit der Kosten auszurichten.
Kosten für Nachhilfe von der Steuer absetzen
Als ich am Wochenende die Termine in den Familienkalender schrieb, fiel es mir wieder ein. Er kommt. Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuer. Am 31. Mai. So wie jedes Jahr. Und wie jedes Jahr wieder überraschend. Ich schiebe es dann noch ein paar Wochen vor mir her, aber spätestens Anfang Mai muss ich doch ran.
Eigentlich sollte man sich ja doch intensiver mit dem Thema beschäftigen. Oder nutzen Sie wirklich alle Möglichkeiten aus, um Steuern zu sparen? Geben Sie alle Kosten an, die möglich sind? Ich versuche es zumindest. Trotzdem werde ich hin und wieder überrascht. Erst neulich bin ich im Internet über einen Artikel gestolpert. Das klang aber auch zu schön, um wahr zu sein: unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Kosten für den Nachhilfeunterricht von der Steuer absetzen.
Vorweg: Ich kann es leider nicht. Aber Sie vielleicht? Grundsätzlich ist der Abzug von Nachhilfekosten nämlich nicht möglich. Aber: kein Grundsatz ohne Ausnahme!
Ausnahme 1: Umzug aus beruflichen Gründen
Die Familie muss aus beruflichen Gründen umziehen. In der Regel bedeutet das auch: Schulwechsel. Treten in der neuen Schule Probleme auf und wird dadurch Nachhilfeunterricht nötig, kann man die Kosten in der Steuererklärung angeben. Genauere Infos finden Sie hier.
Ausnahme 2: Legasthenie
Die Diagnose „Legasthenie“ ist sicher kein Grund zur Freude. Um die Belastung etwas zu mildern, können Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dazu zählt auch Nachhilfeunterricht. Im Vorfeld ist allerdings ein ärztliches Attest nötig. Wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen (zum Beispiel Zuzahlungen zu Medikamenten) gilt die Untergrenze der zumutbaren Eigenbelastung. Mehr zum Thema außergewöhnliche Belastung erfahren Sie hier.
Selbstsicher Auftreten
Sicheres Auftreten trainieren

Aller Anfang ist schwer – das gilt auch für den sicheren Auftritt vor Publikum. Während einigen Glücklichen das Charisma in die Wiege gelegt wurde und sie fast ohne Worte überzeugen, müssen andere dafür üben und trainieren. Die gute Nachricht: Auch wenn die persönliche Ausstrahlung ungleich verteilt ist, lässt sich das sichere Auftreten durchaus trainieren. Der Weg zu Überzeugungskraft und Souveränität vor Publikum führt im Wesentlichen über
- gute Vorbereitung und
- Körpersprache
Ganz wichtig: Es geht nicht darum, sich zu verstellen. Das würde auch nicht viel bringen. Psychologen haben nämlich herausgefunden, dass es nur etwa 150 Millisekunden dauert, um zu entscheiden, ob ein Gesprächspartner als sympathisch empfunden wird oder nicht. Eine Zeitspanne, die so winzig ist, dass wir sie unmöglich bewusst beeinflussen könnten.
„Signale der Sicherheit“
Sicher ist aber, dass bewusst eingesetzte Haltung, Atemtechnik und Blickkontakt auch Rückwirkung darauf haben, wie sich ein Redner selbst fühlt. Beschäftigung mit diesen Faktoren kann also eine selbst verstärkende Wirkung zeigen. Nach dem Motto: „Ich wirke selbstbewusst, also bin ich selbstbewusst.“
Beim Reden werden Selbstbewusstsein und Ausstrahlung vor allem über diese vier „Signale der Sicherheit“ vermittel:
- Aufrechte Körperhaltung
- Gestik
- Mimik und Blickkontakt
Haltung zeigen
Ein aufgerichteter Körper wirkt sich auch auf die Stimme aus: Der feste gerade Stand erleichtert das Atmen, mehr Luft kann in die Lungen strömen und ermöglicht es damit, die Stimme voll auszuschöpfen. Die Folge: Wir sprechen lauter und klarer und haben im Wortsinn einen „längeren Atem“, der dem Gesagten mehr Durchsetzungs- und Überzeugungskraft verleiht.
Gestik
Wer seine eigene Gestik – also die Bewegungen der Arme, Hände und des Kopfes – unterdrückt, läuft Gefahr, sich häufiger zu versprechen und den Faden zu verlieren. Im Rahmen des persönlichen Stils sollten Sie deshalb die eigene Gestik getrost zulassen.
Als unangenehm empfinden es allerdings viele Menschen, wenn jemand mit ausgestrecktem Finger auf sie zeigt (wirkt besserwisserisch), wenn der Redner mit den Händen dauernd durch die eigenen Haare oder das Gesicht streicht (wirkt unsicher) oder die Hände hinterm Rücken oder unter dem Tisch „versteckt“ (kann unaufrichtig wirken).
Blickkontakt
Blickkontakt bleibt aber immer eine Kontaktaufnahme zwischen zwei Partnern. Man kann eben nicht mehreren Personen gleichzeitig in die Augen blicken. Wer vor Publikum spricht, sollte deshalb auf einen wechselnden, aber bewussten Blickkontakt mit Einzelnen achten. Dazu am besten versuchen, das gesamte Spektrum der Zuhörer anzusehen, indem der Blick nicht zu schnell von einer Seite des Raums zur anderen wandert und immer wieder für einige Sekunden auf einigen Gesichtern verweilt.
Stimme
- Stimmhöhe
- Betonung
- Sprechtempo
- Lautstärke
- Artikulation
Wichtig ist dabei, mit der eigenen Stimme zu spielen und monotones Sprechen zu vermeiden. Eine volle klare Stimme, ein nicht zu schnelles Sprechtempo und abwechslungsreich eingesetzte Lautstärke sorgen für Interesse. Einen letzten guten Tipp für erfolgreiche Redner formulierte Martin Luther, dem das Zitat: „Tritt frisch auf, mach‘s Maul auf und hör‘ bald auf“ zugeschrieben wird. Nur wer bewusst mit Mund, Kiefer- und Zungenmuskulatur arbeitet, den Mund beim Reden wirklich öffnet, die Laute deutlich formt und einzelne Begriffe durch besonders klare Artikulation hervorhebt, kommt beim Publikum gut an – in mehr als einer Beziehung.
Foto: © Picture-Factory – Fotolia.com