Lernförderung

nachhilfe

Laura kommt jetzt im Englischunterricht besser mit.

Erdkunde ist Lauras Lieblingsfach, außerdem mag sie Bruchrechnen und Diktate. Seit kurzem macht ihr sogar Englisch Spaß. Dabei hatte Laura lange Schwierigkeiten in diesem Fach, im Unterricht kam sie kaum mit und ihre Versetzung war gefährdet. Seitdem sie mittwochs zur Nachhilfe geht, hat sich das jedoch geändert. Dort hat sie einige Tricks gelernt, wie sie sich die Vokabeln leichter merken kann.
Und bei den Hausaufgaben achtet der Nachhilfelehrer darauf, dass sie die Übungen richtig verstanden hat. In der nächsten Klassenarbeit will sie jetzt unbedingt eine bessere Note schaffen, damit sie in jedem Fall versetzt wird. Das Bildungspaket hat Lauras Fortschritte möglich gemacht. Und dazu beigetragen, dass ihr nun auch der Englischunterricht gefällt. Fast so gut wie Erdkunde.

So machen Sie mit:

  • Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig nach den Ergebnissen von Klassenarbeiten, Tests und anderen Aufgaben. In welchem Schulfach hat es Probleme?
  • Sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern: Haben die Tipps, wie Ihr Kind besser im Unterricht mitkommen kann? Gibt es an der Schule kostenlose Förderangebote?
  • Ist inbesondere die Versetzung gefährdet und gibt es an Ihrer Schule sonst keine Unterstützung? Dann kann Ihr Kind zur Nachhilfe. Lassen Sie sich von der Lehrerin oder dem Lehrer bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht.
  • Stellen Sie im Jobcenter (*) einen Antrag. Die Lernförderung gilt für ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs. Bitten Sie die Lehrerin oder den Lehrer um eine Einschätzung dazu.

 Tipps für Lehrerinnen und Lehrer

Wenn die Schule bestätigt, dass ein Kind ohne Förderung das Lernziel nicht schafft, bekommt es die Nachhilfe aus dem Bildungspaket bezahlt.
Sprechen Sie die Familien früh auf Schwierigkeiten im Unterricht an.
Informieren Sie bedürftige Familien über das neue Angebot! Es gilt für alle Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre.
(*) Hinweis:
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch:
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag (Infos und Anlaufstellen) und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.

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